LUFTVODV_184
Hundertvierundachtzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Lahr)
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.