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lawgit/laws_md/luftsischulv_2023/§24.md

442 B

§ 24 Schulungsverpflichtung

Voraussetzungen für die Zulassung eines Sprengstoffspürhunde-Teams, das aus einem Sprengstoffspürhund und einem Hundeführer besteht, sind nach den Nummern 12.9.1.6, 12.9.2 und 12.9.3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 jeweils eine erfolgreich abgeschlossene Sprengstoffspürhunde-Erstschulung, eine Erstschulung des Hundeführers und eine Erstschulung des Sprengstoffspürhunde-Teams.