166 B
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§ 6
Ein Bruchteil des Eigentums an einem Luftfahrzeug kann mit einem Registerpfandrecht nur belastet werden, wenn er in dem Anteil eines Miteigentümers besteht.
Ein Bruchteil des Eigentums an einem Luftfahrzeug kann mit einem Registerpfandrecht nur belastet werden, wenn er in dem Anteil eines Miteigentümers besteht.