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lawgit/laws_md/lhauswausbstv/§2.md

215 B

§ 2 Mindestanforderungen an die Größe

Die Ausbildungsstätte soll ein Mehrpersonenhaushalt sein. Größe und Anzahl der Wohn- und Wirtschaftsräume müssen eine optimale Arbeitsplatzgestaltung gewährleisten.