Files
lawgit/laws_md/lap-htverwdv/§45.md

265 B

§ 45 Gliederung der Ausbildung

Der Vorbereitungsdienst gliedert sich wie folgt in eine praktische Ausbildung und Lehrgänge, die aufeinander abgestimmt werden.

[Tabelle]

1)Davon 8 Wochen Baustellenbereich. 2)Davon 4 Wochen Baustellenbereich. 3)Nur Umweltamt.