240 B
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§ 11 Anwendungszeitpunkt
Diese Verordnung ist erstmals anzuwenden 1.in den Fällen der §§ 3 bis 5 auf Besteuerungssachverhalte seit dem 11. Juli 2011, 2.in allen anderen Fällen auf Besteuerungssachverhalte seit dem 17. Oktober 2011.