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lawgit/laws_md/klacembausbv_2017/§13.md

261 B

§ 13 Prüfungsbereiche

Die Abschlussprüfung oder Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.Arbeitsauftrag, 2.Durchführen von Reparaturen, 3.Stimmen und Intonieren, 4.Planen und Konstruieren sowie 5.Wirtschafts- und Sozialkunde.