173 B
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§ 8 Prüfungsbereiche des Teiles 1
Teil 1 der Abschluss- oder Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.Arbeitsauftrag und 2.Auftragsplanung.
Teil 1 der Abschluss- oder Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.Arbeitsauftrag und 2.Auftragsplanung.