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559 B

§ 5 Handlungsbereiche der fortbildungsspezifischen kaufmännischen Qualifikationen

In der Prüfung der fortbildungsspezifischen kaufmännischen Qualifikationen nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 werden folgende Handlungsbereiche geprüft: 1.Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen analysieren und fördern, 2.Marketing nach strategischen Vorgaben gestalten, 3.Betriebliches Rechnungswesen, Controlling sowie Finanzierung und Investitionen gestalten, 4.Personalwesen gestalten und Personal führen und 5.Prozesse betriebswirtschaftlich analysieren und optimieren.