Files
lawgit/laws_md/holzmechausbv_2015/§18.md

341 B

§ 18 Prüfungsbereiche

In der Fachrichtung Herstellen von Bauelementen, Holzpackmitteln und Rahmen findet die Abschlussprüfung in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.Herstellen eines Bauelementes, eines Holzpackmittels oder eines Rahmens, 2.Fertigungstechnik, 3.Maschinen- und Anlagentechnik sowie 4.Wirtschafts- und Sozialkunde.