Files
lawgit/laws_md/hbpolvdaufstv/§14.md

250 B

§ 14 Gliederung der Ausbildung

Die Ausbildung gliedert sich in 1.den ersten Teil der theoretischen Ausbildung, 2.die Anfertigung einer Seminararbeit, 3.die praktische Ausbildung und 4.den zweiten Teil der theoretischen Ausbildung (Repetitorium).