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287 B

§ 12 Prüfungsbereiche

Die Gesellen- oder Abschlussprüfung findet in der Fachrichtung Goldschmieden in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.„Anfertigen einer Goldschmiedearbeit“, 2.„Technologie“, 3.„Gestalten und Planen“ sowie 4.„Wirtschafts- und Sozialkunde“.