168 B
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§ 8 Prüfungsbereiche
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.„Bearbeiten von Glaserzeugnissen“ und 2.„Glaseigenschaften“.
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.„Bearbeiten von Glaserzeugnissen“ und 2.„Glaseigenschaften“.