173 B
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§ 97 Gliederung der Qualifizierungsmaßnahme
Die Qualifizierungsmaßnahme „Ausbildungsverkürzung“ gliedert sich in 1.Module und 2.modulbegleitende Veranstaltungen.
Die Qualifizierungsmaßnahme „Ausbildungsverkürzung“ gliedert sich in 1.Module und 2.modulbegleitende Veranstaltungen.