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lawgit/laws_md/gkrimdvdv_2020/§65.md

221 B

§ 65 Dienstliche Beurteilung für das Modul 4

(1) Das Modul 4 wird in mehreren Phasen durchgeführt.

(2) Für jede Phase erstellen die Vorgesetzten eine dienstliche Beurteilung der Teilnehmerin oder des Teilnehmers.