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lawgit/laws_md/gimedausbv/§14.md

300 B

§ 14 Prüfungsbereiche

Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.„Immersive Medien produzieren“, 2.„Immersive Medien konzipieren und gestalten“, 3.„Produktion von immersiven Medien organisieren und umsetzen“ sowie 4.„Wirtschafts- und Sozialkunde“.