228 B
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§ 46 Zwischenprüfungszeugnis
Wer die Zwischenprüfung bestanden hat, erhält vom Prüfungsamt ein Zwischenprüfungszeugnis mit Angabe 1.der Rangpunkte und Noten der Klausuren sowie 2.der Rangpunktzahl der Zwischenprüfung.