166 B
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§ 4 Laufbahnbefähigung
Der erfolgreiche Abschluss des Studiums vermittelt die Laufbahnbefähigung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei.
Der erfolgreiche Abschluss des Studiums vermittelt die Laufbahnbefähigung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei.