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lawgit/laws_md/gbpolvdvdv_2017/§27.md

269 B

§ 27 Bestandteile

Die Diplomprüfung ist die Laufbahnprüfung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei. Sie besteht aus 1.zwei schriftlichen Prüfungen, 2.zwei praktischen Prüfungen, 3.der Diplomarbeit und 4.der mündlichen Abschlussprüfung.