244 B
244 B
§ 21 Laufbahnprüfung
Die Diplomprüfung ist gleichzeitig die Laufbahnprüfung. Sie besteht aus: 1.den Modulprüfungen in den fachtheoretischen und den praxisintegrierenden Studienabschnitten, 2.der Diplomarbeit und 3.dem Diplomkolloquium.