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lawgit/laws_md/fremdsprkfprv/§3.md

400 B

§ 3 Inhalt und Gliederung der Prüfung

Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche: 1.„Mündliches Kommunizieren in der Fremdsprache“ nach § 4, 2.„Schriftliches Kommunizieren in der Fremdsprache“ nach § 5, 3.„Organisieren und Koordinieren in der Fremdsprache“ nach § 6, 4.„Beraten und Unterstützen in interkulturellen Angelegenheiten, auch in der Fremdsprache“ nach § 7.