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lawgit/laws_md/fischwausbv/§9.md

175 B

§ 9 Prüfungsbereiche

Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.Fischereiliche Nutzung sowie 2.Maschinen und Geräte, Be- und Verarbeitung.