FINVERMV
Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Sachkundeprüfung
- § 2 Zuständige Stelle und Prüfungsausschuss
- § 3 Verfahren
- § 4 Gleichstellung anderer Berufsqualifikationen
- § 5 Anerkennung von ausländischen Berufsbefähigungsnachweisen im Rahmen der Niederlassungsfreiheit
- § 6 Angaben zur Speicherung im Vermittlerregister
- § 7 Eintragung
- § 8 Zugang
- § 9 Umfang der Versicherung
- § 10 Anzeigepflicht des Versicherungsunternehmens
- § 11 Allgemeine Verhaltenspflicht
- § 11 Vermeidung, Regelung und Offenlegung von Interessenkonflikten, Vergütung
- § 12 Statusbezogene Informationspflichten
- § 12 Information des Anlegers über Vergütungen und Zuwendungen
- § 13 Information des Anlegers über Risiken, Kosten und Nebenkosten
- § 14 Redliche, eindeutige und nicht irreführende Informationen und Werbung
- § 15 Bereitstellung des Informationsblatts
- § 16 Einholung von Informationen über den Anleger; Pflicht zur Empfehlung geeigneter Finanzanlagen
- § 17 Offenlegung von Zuwendungen durch Gewerbetreibende nach § 34f der Gewerbeordnung
- § 17 Offenlegung und Auskehr von Zuwendungen durch Gewerbetreibende nach § 34h der Gewerbeordnung
- § 18 Anfertigung einer Geeignetheitserklärung
- § 18 Aufzeichnung telefonischer Vermittlungs- und Beratungsgespräche und sonstiger elektronischer Kommunikation
- § 19 Beschäftigte
- § 20 Unzulässigkeit der Annahme von Geldern und Anteilen von Anlegern
- § 22 Aufzeichnungspflicht
- § 23 Aufbewahrung
- § 24 Prüfungspflicht
- § 25 Rechte und Pflichten der an der Prüfung Beteiligten
- § 26 Ordnungswidrigkeiten