182 B
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§ 1 Feststellung der Länderanteile an der Umsatzsteuer im Ausgleichsjahr 2017
Für das Ausgleichsjahr 2017 werden als Länderanteile an der Umsatzsteuer festgestellt: [Tabelle]
Für das Ausgleichsjahr 2017 werden als Länderanteile an der Umsatzsteuer festgestellt: [Tabelle]