183 B
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§ 1 Feststellung der Länderanteile an der Umsatzsteuer im Ausgleichsjahr 2016
Für das Ausgleichsjahr 2016 werden als Länderanteile an der Umsatzsteuer festgestellt:
[Tabelle]
Für das Ausgleichsjahr 2016 werden als Länderanteile an der Umsatzsteuer festgestellt:
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