270 B
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§ 2 Abrechnung des Finanzausgleichs unter den Ländern im Ausgleichsjahr 2014
Für das Ausgleichsjahr 2014 wird der Finanzausgleich unter den Ländern wie folgt festgestellt: 1.endgültige Ausgleichsbeiträge [Tabelle]
2.endgültige Ausgleichszuweisungen [Tabelle]