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lawgit/laws_md/fatca-usa-umsv/§4.md

226 B

§ 4 Verhinderung der Umgehung der Meldepflicht

Durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts können die Verpflichtungen aus dieser Verordnung nicht umgangen werden. § 42 der Abgabenordnung gilt entsprechend.