Files
lawgit/laws_md/famfg/§121.md

206 B

§ 121 Ehesachen

Ehesachen sind Verfahren 1.auf Scheidung der Ehe (Scheidungssachen), 2.auf Aufhebung der Ehe und 3.auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe zwischen den Beteiligten.