172 B
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§ 15 Evaluierung
Es findet bis zum 31. Dezember 2024 eine Evaluierung der Regelungen dieses Gesetzes durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz statt.
Es findet bis zum 31. Dezember 2024 eine Evaluierung der Regelungen dieses Gesetzes durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz statt.