147 B
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§ 6
Das Halten von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern, die für EUROCONTROL zugelassen sind, ist von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.
Das Halten von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern, die für EUROCONTROL zugelassen sind, ist von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.