ENERGIESTV
Verordnung zur Durchführung des Energiesteuergesetzes
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Begriffsbestimmungen
- § 1 Zuständiges Hauptzollamt
- § 1 Ergänzende Begriffsbestimmungen zum Gesetz
- § 1 Steuertarif für schwefelhaltige Energieerzeugnisse
- § 2 Ordnungsgemäße Kennzeichnung
- § 3 Antrag auf Zulassung von Kennzeichnungseinrichtungen
- § 4 Zulassung von Kennzeichnungseinrichtungen
- § 5 Antrag auf Bewilligung des Kennzeichnungsbetriebs
- § 6 Bewilligung des Kennzeichnungsbetriebs
- § 7 Pflichten des Inhabers des Kennzeichnungsbetriebs
- § 8 Andere Energieerzeugnisse als Gasöle
- § 8 Überprüfung und Erlöschen der Zulassung und der Bewilligung
- § 9 Anlagenbegriff
- § 10 Nutzungsgradermittlung
- § 11 Pflichten des Anlagenbetreibers
- § 11 Güterumschlag in Seehäfen
- § 11 Verfahren bei offenen Rückforderungsanordnungen
- § 11 Verfahren bei Unternehmen in Schwierigkeiten
- § 12 Antrag auf Herstellererlaubnis
- § 13 Einrichtung des Herstellungsbetriebs
- § 14 Erteilung, Überprüfung und Erlöschen der Herstellererlaubnis
- § 15 Pflichten des Herstellers, Steueraufsicht
- § 16 Antrag auf Lagererlaubnis
- § 17 Einrichtung des Lagers
- § 18 Erteilung, Überprüfung und Erlöschen der Lagererlaubnis
- § 19 Pflichten des Lagerinhabers, Steueraufsicht
- § 20 Lagerbehandlung
- § 21 Zugelassener Einlagerer, Erlaubnis und Pflichten
- § 22 Lager ohne Lagerstätten
- § 23 Entfernung und Entnahme von Energieerzeugnissen
- § 23 Steueranmeldung
- § 23 Überprüfung von Steueranmeldungen
- § 24 Herstellung außerhalb eines Herstellungsbetriebs
- § 25 Anzeichen für eine Gefährdung der Steuer
- § 26 Registrierter Empfänger
- § 27 Registrierter Versender
- § 28 Begünstigte, Freistellungsbescheinigung
- § 28 Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem
- § 28 Erstellen des elektronischen Verwaltungsdokuments; Mitführen des eindeutigen Referenzcodes
- § 28 Unbestimmter Empfänger
- § 29 Art und Höhe der Sicherheitsleistung
- § 30 Annullierung des elektronischen Verwaltungsdokuments
- § 31 Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers der Energieerzeugnisse bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments
- § 32 Aufteilung von Warensendungen während der Beförderung
- § 33 Beförderung aus anderen Mitgliedstaaten und Beendigung von Beförderungen unter Steueraussetzung
- § 34 Eingangs- und Ausfuhrmeldung bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments
- § 35 Beförderung im Steuergebiet ohne elektronisches Verwaltungsdokument
- § 36 Beginn der Beförderung im Ausfallverfahren
- § 36 Annullierung im Ausfallverfahren
- § 36 Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers der Energieerzeugnisse im Ausfallverfahren
- § 36 Aufteilung im Ausfallverfahren
- § 36 Eingangs- und Ausfuhrmeldung im Ausfallverfahren
- § 37 Ersatznachweise für die Beendigung der Beförderung
- § 37 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung unter Steueraussetzung
- § 38 Zertifizierter Empfänger
- § 38 Zertifizierter Versender
- § 38 Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem; Ausfallverfahren und vereinfachte Verfahren
- § 38 Erstellen des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments
- § 38 Änderung des Bestimmungsorts bei Verwendung des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments
- § 38 Eingangsmeldung bei Verwendung des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments
- § 38 Beförderung im Ausfallverfahren
- § 38 Ersatznachweise für die Beendigung der Beförderung
- § 41 Hauptbehälter
- § 42 Versandhandel
- § 42 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Energieerzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs
- § 43 Einfuhr von Energieerzeugnissen aus Drittländern und Drittgebieten
- § 46 Verkehrs-, Verbringungs- und Verwendungsbeschränkungen
- § 47 Vermischungen in Kennzeichnungs- und anderen Betrieben
- § 48 Vermischungen bei der Abgabe aus Transportmitteln
- § 49 Spülvorgänge und sonstige Vermischungen
- § 49 Abgabe von sonstigen Energieerzeugnissen, Steueranmeldung
- § 49 Nachweise für die Vorversteuerung
- § 50 Anzeige
- § 51 Pflichten, Steueraufsicht
- § 52 Antrag auf Erlaubnis als Verwender oder Verteiler
- § 53 Erteilung der Erlaubnis
- § 54 Überprüfung und Erlöschen der Erlaubnis
- § 55 Allgemeine Erlaubnis
- § 56 Pflichten des Erlaubnisinhabers, Steueraufsicht
- § 57 Bezug und Abgabe von steuerfreien Energieerzeugnissen
- § 58 Verwendung zu anderen Zwecken
- § 59 Eigenverbrauch
- § 60 Schiff- und Luftfahrt
- § 61 Versteuerung von Energieerzeugnissen in Wasserfahrzeugen
- § 62 Anmeldung des Kohlebetriebs
- § 63 Einrichtung des Kohlebetriebs
- § 64 Pflichten des Betriebsinhabers
- § 65 Antrag auf Erlaubnis für Kohlebetriebe und Kohlelieferer
- § 66 Erteilung, Überprüfung und Erlöschen der Erlaubnis
- § 67 Pflichten des Erlaubnisinhabers
- § 68 Bezug und Lagerung von unversteuerter Kohle
- § 69 Lieferung von unversteuerter Kohle
- § 70 Verbringen von Kohle in das Steuergebiet
- § 71 Einfuhr von Kohle
- § 72 Antrag auf Erlaubnis als Kohleverwender
- § 73 Erteilung, Überprüfung und Erlöschen der Erlaubnis
- § 74 Allgemeine Erlaubnis
- § 75 Pflichten des Erlaubnisinhabers
- § 76 Bezug und Lagerung von steuerfreier Kohle
- § 77 Eigenverbrauch
- § 78 Anmeldung für Lieferer, Entnehmer und Bezieher von Erdgas
- § 79 Pflichten
- § 80 Vorauszahlungen
- § 81 Nicht leitungsgebundenes Verbringen
- § 82 Nicht leitungsgebundene Einfuhr
- § 83 Antrag auf Erlaubnis als Erdgasverwender oder als Erdgasverteiler
- § 84 Erteilung, Überprüfung und Erlöschen der Erlaubnis
- § 84 Allgemeine Erlaubnis
- § 85 Pflichten des Erlaubnisinhabers
- § 86 Eigenverbrauch
- § 87 Steuerentlastung beim Verbringen aus dem Steuergebiet
- § 88 Steuerentlastung bei Aufnahme in Steuerlager
- § 89 Steuerentlastung für Kohlenwasserstoffanteile
- § 90 Steuerentlastung bei steuerfreien Zwecken
- § 91 Steuerentlastung für Kohle
- § 91 Steuerentlastung für Erdgas bei Einspeisung
- § 91 Steuerentlastung für den Eigenverbrauch
- § 92 Steuerentlastung bei Spülvorgängen und versehentlichen Vermischungen
- § 93 Steuerentlastung für zum Verheizen oder in begünstigten Anlagen verwendete Energieerzeugnisse
- § 95 Steuerentlastung für bestimmte Prozesse und Verfahren
- § 96 Steuerentlastung für die Schifffahrt
- § 97 Steuerentlastung für die Luftfahrt
- § 98 Steuerentlastung für die Stromerzeugung und die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme, Allgemeines
- § 99 Steuerentlastung für die Stromerzeugung
- § 99 Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme
- § 100 Steuerentlastung für Unternehmen
- § 100 Verwendung von Wärme durch andere Unternehmen
- § 102 Steuerentlastung für den öffentlichen Personennahverkehr, Allgemeines
- § 102 Steuerentlastung für den öffentlichen Personennahverkehr mit Schienenbahnen
- § 102 Steuerentlastung für den öffentlichen Personennahverkehr mit Kraftfahrzeugen
- § 103 Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
- § 103 Steuerentlastung für ausländische Streitkräfte und Hauptquartiere (NATO)
- § 103 Steuerentlastung im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik(GSVP)
- § 104 Steuervergütung für Diplomatenbenzin und -dieselkraftstoff
- § 106 Steueraufsicht, Pflichten
- § 107 Hinweispflichten bei Abgabe von Energieerzeugnissen
- § 108 Kontrollen, Sicherstellung
- § 109 Vermischungen von versteuerten Energieerzeugnissen
- § 110 Normen
- § 110 Kleinbetragsregelung
- § 111 Ordnungswidrigkeiten
- § 112 Übergangsregelung