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lawgit/laws_md/chgelderav/§3.md

391 B

§ 3 Formular

Für ausgehende Vollstreckungshilfeersuchen stellt das Bundesamt für Justiz über seine Internetseitewww.bundesjustizamt.deein Formular elektronisch zur Verfügung, das neben Angaben zu der zu vollstreckenden Entscheidung und der betroffenen Person auch die nach Artikel 48 Absatz 3 Satz 3 des Deutsch-Schweizerischen Polizeivertrages erforderliche Erklärung ermöglicht.