Files
lawgit/laws_md/buchhdlausbv_2011/§1.md

188 B

§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf des Buchhändlers und der Buchhändlerin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.