399 B
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§ 11 Durchschnittsverdienste der Anlage 14 zum Sechsten Buch
Sozialgesetzbuch
(1) Die Tabellen 1 bis 23 der Anlage 14 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch werden für das Jahr 1992 um die folgenden endgültigen Werte ergänzt:
[Tabelle]
(2) Die Tabellen 1 bis 23 der Anlage 14 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch werden für das Jahr 1994 um die folgenden vorläufigen Werte ergänzt:
[Tabelle]