BIMSCHV_1_2010
Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Brennstoffe
- § 4 Allgemeine Anforderungen
- § 5 Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr
- § 6 Allgemeine Anforderungen
- § 7 Ölfeuerungsanlagen mit Verdampfungsbrenner
- § 8 Ölfeuerungsanlagen mit Zerstäubungsbrenner
- § 9 Gasfeuerungsanlagen
- § 10 Begrenzung der Abgasverluste
- § 12 Messöffnung
- § 13 Messeinrichtungen
- § 14 Überwachung neuer und wesentlich geänderter Feuerungsanlagen
- § 15 Wiederkehrende Überwachung
- § 16 Zusammenstellung der Messergebnisse
- § 17 Eigenüberwachung
- § 19 Ableitbedingungen für Abgase
- § 20 Anzeige und Nachweise
- § 21 Weitergehende Anforderungen
- § 22 Zulassung von Ausnahmen
- § 23 Zugänglichkeit der Normen
- § 24 Ordnungswidrigkeiten
- § 25 Übergangsregelung für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen
- § 26 Übergangsregelung für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe
- § 27 Übergangsregelung für Schornsteinfegerarbeiten nach dem 1. Januar 2013
- § 28 Inkrafttreten, Außerkrafttreten