Files
lawgit/laws_md/betrpr_mdurchfg/§6.md

592 B
Raw Blame History

§ 6 Regionaler Wert

Ab dem Jahr 2013 werden neue Zahlungsansprüche in Höhe der Summe aus dem nach § 6 Absatz 2 Nummer 2 für das Jahr 2013 anzuwendenden gekürzten regionalen Zielwert und dem in entsprechender Anwendung des § 6 Absatz 2 Nummer 2 für das Jahr 2013 anzuwendenden gekürzten regionalen Erhöhungswert (regionaler Wert) festgesetzt. Der regionale Wert einer Region wird von der zuständigen Behörde im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Für die auf das Jahr 2013 folgenden Jahre ist § 6 Absatz 2 Nummer 2 auf den regionalen Wert entsprechend anzuwenden.