BAUPGP_ZANERKV
Verordnung über die Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach dem Bauproduktengesetz
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Allgemeine Grundsätze und Voraussetzungen für die Anerkennung
- § 4 Allgemeine Pflichten und Rechte der anerkannten PÜZ-Stelle
- § 5 Besondere Anerkennungsvoraussetzungen als Prüfstelle
- § 6 Besondere Pflichten der anerkannten Prüfstelle
- § 7 Besondere Anerkennungsvoraussetzungen als Überwachungsstelle
- § 8 Besondere Pflichten der anerkannten Überwachungsstelle
- § 9 Besondere Anerkennungsvoraussetzungen als Zertifizierungsstelle
- § 10 Besondere Pflichten der anerkannten Zertifizierungsstelle
- § 11 Antrag und Antragsunterlagen
- § 12 Widerruf und Erlöschen
- § 13 Inkrafttreten