BANKFACHWPRV
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bankfachwirt/Geprüfte Bankfachwirtin
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
- § 2 Gliederung und Durchführung der Prüfung
- § 3 Zulassungsvoraussetzungen
- § 4 Grundlegende Qualifikationen
- § 5 Spezielle Qualifikationen
- § 6 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- § 7 Bewerten der Prüfungsleistungen
- § 8 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
- § 9 Zeugnisse
- § 10 Wiederholung der Prüfung
- § 11 Ausbildereignung
- § 12 Übergangsvorschriften
- § 13 Inkrafttreten