143 B
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§ 44 Allgemeine Vorschrift
Die Ernteerhebung umfasst: 1.Ernte- und Betriebsberichterstattung, 2.Besondere Ernte- und Qualitätsermittlung.
Die Ernteerhebung umfasst: 1.Ernte- und Betriebsberichterstattung, 2.Besondere Ernte- und Qualitätsermittlung.