153 B
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§ 14 Gebühren
Die Akademie der Künste verlangt nach Maßgabe der Satzung Entgelte für die Benutzung ihrer Einrichtungen und für Veranstaltungen.
Die Akademie der Künste verlangt nach Maßgabe der Satzung Entgelte für die Benutzung ihrer Einrichtungen und für Veranstaltungen.