ABFBEAUFTRV_2017
Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Pflicht zur Bestellung
- § 3 Mehrere Abfallbeauftragte
- § 4 Gemeinsamer Abfallbeauftragter
- § 5 Nicht betriebsangehöriger Abfallbeauftragter
- § 6 Abfallbeauftragter für Konzerne
- § 7 Ausnahme von der Pflicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten
- § 8 Zuverlässigkeit
- § 9 Fachkunde
- § 10 Übergangsvorschriften