388 B
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§ 22 Prüfungsbereiche in der Fachrichtung Ingenieurbau
Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.„Erstellen von Dokumenten für die Planungs- und die Ausführungsphase“, 2.„Anwenden des digitalen Informationsmodells“, 3.„Anwenden von Planungs- und Konstruktionsregeln auf Bauwerke und Bauteile“ sowie 4.„Wirtschafts- und Sozialkunde“.