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lawgit/laws_md/zahntechmstrv_2025/§4.md
2026-05-05 21:01:52 +00:00

473 B

§ 4 Ziel und Gliederung der Prüfung in Teil I

(1) In der Prüfung in Teil I hat der Prüfling umfängliche und zusammenhängende berufliche Aufgaben zu lösen und dabei nachzuweisen, dass er Tätigkeiten im Zahntechniker-Handwerk meisterhaft verrichtet.

(2) Die Prüfung in Teil I gliedert sich in ein Meisterprüfungsprojekt nach § 5 und ein darauf bezogenes Fachgespräch nach § 6. Das Meisterprüfungsprojekt und das Fachgespräch bilden einen Prüfungsbereich.