168 B
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§ 1 Truppendienstgerichte
Truppendienstgerichte sind 1.das Truppendienstgericht Nord mit Sitz in Münster und 2.das Truppendienstgericht Süd mit Sitz in München.
Truppendienstgerichte sind 1.das Truppendienstgericht Nord mit Sitz in Münster und 2.das Truppendienstgericht Süd mit Sitz in München.