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lawgit/laws_md/tkonfausbv_2010/§1.md
2026-02-20 19:37:15 +00:00

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§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Technischer Konfektionär/Technische Konfektionärin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.