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CHEMKLIMASCHUTZV_2026
Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/573
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Begriffsbestimmungen
- § 2 Begrenzung des Austritts von Kältemitteln in die Atmosphäre
- § 3 Übertragung von Pflichten zu Rückgewinnung, Recycling, Aufarbeitung und Zerstörung
- § 4 Rücknahme verwendeter fluorierter Treibhausgase
- § 5 Persönliche Voraussetzungen für bestimmte Tätigkeiten
- § 6 Sachkundebescheinigungen
- § 7 Umstellung auf Sachkundebescheinigungen nach der Verordnung (EU) 2024/573
- § 8 Auffrischungskurse
- § 9 Anerkennung von Stellen
- § 10 Zertifizierung von juristischen Personen, Personenvereinigungen und Einzelunternehmen
- § 11 Zuständigkeit
- § 12 Verfahren
- § 13 Kennzeichnung und Informationen über Erzeugnisse und Einrichtungen
- § 14 Betreiberpflichten
- § 15 Verkauf und Kauf fluorierter Treibhausgase
- § 16 Ordnungswidrigkeiten
- § 17 Übergangsvorschriften