STVFERNLV
Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für ferngelenkte Kraftfahrzeuge
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Regelungsgegenstand
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Betrieb eines ferngelenkten Kraftfahrzeugs
- § 4 Betriebserlaubnis für ein ferngelenktes Kraftfahrzeug
- § 5 Marktüberwachung
- § 6 Widerruf der Betriebserlaubnis für ein ferngelenktes Kraftfahrzeug
- § 7 Betriebsbereichsgenehmigung für ein ferngelenktes Kraftfahrzeug
- § 8 Antrag auf Erteilung einer Betriebsbereichsgenehmigung für ein ferngelenktes Kraftfahrzeug
- § 9 Widerruf der Betriebsbereichsgenehmigung für ein ferngelenktes Kraftfahrzeug
- § 10 Anforderungen an die fernlenkende Person
- § 11 Sicherstellungspflichten des Halters in Bezug auf die Anforderungen an die fernlenkende Person
- § 12 Pflichten der fernlenkenden Person
- § 13 Pflichten des Herstellers der technischen Ausrüstung zum Fernlenken
- § 14 Pflichten des Halters
- § 15 Datenverarbeitung
- § 16 Maßgaben zur Anwendung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
- § 17 Ausnahmen
- § 18 Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
- § 19 Außerkrafttreten
- § 20 Inkrafttreten