WINDSEEV_1
Erste Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Feststellung der Eignung
- § 4 Monitoring
- § 5 Verlegung und Dimensionierung von parkinternen Seekabelsystemen
- § 6 Vermeidung oder Verminderung von Emissionen
- § 7 Vermeidung von Schallemissionen bei der Gründung, der Installation und dem Betrieb von Anlagen
- § 8 Abfälle
- § 9 Korrosionsschutz
- § 10 Anlagenkühlung
- § 11 Abwasser
- § 12 Drainagesystem
- § 13 Dieselgeneratoren
- § 14 Kolk- und Kabelschutz
- § 15 Kennzeichnung
- § 16 Seeraumbeobachtung
- § 17 Bauweise
- § 18 Verkehrssicherung während der Bauphase
- § 19 Anforderungen an Fahrzeuge und Arbeitsgeräte
- § 20 Hubschrauberwindenbetrieb
- § 21 Hubschrauberlandedeck
- § 22 Flugkorridore
- § 23 Turmanstrahlung
- § 24 Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen
- § 25 Vorgaben zur Gewährleistung der Sicherheit der Landes- und Bündnisverteidigung
- § 26 Grundsatz
- § 27 Brand- und Explosionsschutz
- § 28 Eingriff in den Baugrund
- § 29 Überwachung der Einhaltung der Vorschriften zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz
- § 30 Sonstige Pflichten
- § 31 Vereinbarkeit mit bestehenden und geplanten Seekabeln sowie Rohrleitungen und Einrichtungen
- § 32 Abstand zu Windenergieanlagen benachbarter Flächen
- § 33 Einspeisung am Netzanschlusspunkt
- § 34 Konstruktion
- § 35 Ermittlung, Dokumentation und Meldung von Objekten und errichteten Anlagen
- § 36 Besondere Bestimmungen zum Schutz der Meeresumwelt
- § 37 Besondere Bestimmungen zur Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs
- § 38 Besondere Bestimmungen zur Sicherheit und Leichtigkeit des Luftverkehrs
- § 39 Besondere Bestimmungen zum Schutz der Meeresumwelt
- § 40 Besondere Bestimmungen zur Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs
- § 41 Besondere Bestimmungen zur Vereinbarkeit mit der im Flächenentwicklungsplan festgelegten Kabeltrasse
- § 42 Besondere Bestimmungen zum Schutz mariner Säugetiere
- § 43 Besondere Bestimmungen zum Schutz der Avifauna
- § 44 Besondere Bestimmungen zur Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs
- § 45 Besondere internationale militärische Bestimmungen
- § 46 Besondere Bestimmungen zur Vereinbarkeit mit bestehenden und geplanten Standorten von Umspannplattformen
- § 47 Feststellung der zu installierenden Leistung
- § 48 Inkrafttreten