KAFFEESTV_2010
Verordnung zur Durchführung des Kaffeesteuergesetzes
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Begriffsbestimmungen
- § 1 Hauptzollamt; örtliche Zuständigkeit
- § 2 Kaffeemenge, Kaffeeart, Herstellung
- § 3 Steuerlager, Anforderungen an die Einrichtung
- § 4 Antrag auf Erlaubnis als Steuerlagerinhaber
- § 5 Erteilung der Erlaubnis
- § 6 Sicherheitsleistung
- § 6 Überprüfung der Erlaubnis
- § 7 Änderung von Verhältnissen
- § 8 Erlöschen und Fortbestand der Erlaubnis
- § 9 Belegheft, Buchführung
- § 10 Vollständige Zerstörung und unwiederbringlicher Gesamt- oder Teilverlust
- § 11 Bestandsaufnahme im Steuerlager
- § 12 Registrierter Versender
- § 13 Begünstigte, Ausstellen der Freistellungsbescheinigung
- § 14 Beförderungen im Steuergebiet
- § 15 Mitführen der Freistellungsbescheinigung
- § 16 Beförderungen in andere Mitgliedstaaten
- § 17 Ausfuhr oder Überführung in das externe Versandverfahren
- § 18 Art und Höhe der Sicherheitsleistung
- § 19 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung unter Steueraussetzung
- § 20 Steueranmeldung
- § 20 Herstellung von Kaffee außerhalb eines Steuerlagers
- § 21 Kleinbetragsregelung
- § 22 Anmeldung des Kaffees und der kaffeehatligen Waren
- § 23 Beförderungen zu privaten Zwecken
- § 24 Beförderungen zu gewerblichen Zwecken
- § 25 Nicht nur gelegentlicher Bezug zu gewerblichen Zwecken
- § 26 Durchfuhr
- § 27 Versandhandel
- § 28 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Kaffee oder kaffeehaltigen Waren des zollrechtlich freien Verkehrs
- § 29 Rohkaffeehändler
- § 30 Steuerbefreiung für den Bezug von Kaffee zur Herstellung kaffeehaltiger Waren
- § 31 Aufnahme von versteuertem Kaffee in ein Steuerlager
- § 32 Steuerentlastung bei Lieferungen in andere Mitgliedstaaten und bei der Ausfuhr
- § 33 Nachweis der Ausfuhr bei Lieferungen in Drittländer oder Drittgebiete oder der Überführung in das externe Versandverfahren
- § 34 Nachweis bei Lieferung an einen Empfänger in einem anderen Mitgliedstaat
- § 35 Verbrauch durch diplomatische oder konsularische Vertretungen
- § 36 Vernichtung von Kaffee und kaffeehaltigen Waren, Steueraufsicht
- § 37 Probenentnahme im Rahmen der Steueraufsicht
- § 44 Ordnungswidrigkeiten