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lawgit/laws_md/luftbodv_4/§7.md

205 B

§ 7 Verwendungszweck (zu § 23 LuftBO)

Ballone und Luftschiffe, die für die gewerbliche Beförderung von Personen eingesetzt werden, müssen in der Kategorie "Personenbeförderung 3" zugelassen sein.